KFW-Förderung Einbruchschutz
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KFW-Förderung Einbruchschutz

Alarmanlage mit KfW-Förderung

Fördergelder für Ihre Sicherheit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Ihrer Immobilie erhöhen.

Wer wird gefördert?

 

Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.

 

Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen

 

Gefördert werden:

  • Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

 

Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Das ist bei TELENOT-Anlagen, bei Auswahl der entsprechenden Produkte aus den Systemlisten, gewährleistet.

Voraussetzungen für die Förderung

 

Die geplanten Umsetzung muss vor Ausführung bei der KfW-Bank beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Förderzusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.

Die Arbeiten für die Alarmanlage müssen durch uns als Fachunternehmer ausgeführt werden.

Förderbedingungen Stand April 2019

 

  • Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
  • Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
  • Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %
  • Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz

In 4 Schritten zu Ihrem KfW-Zuschuss

 

      1. Beratung nutzen
        MAB Sicherheits-Beratung anfordern.
      2. Zuschuss beantragen
        Vor Beginn der Arbeiten den Zuschuss bei der KfW beantragen.
      3. Projekt durchführen
        Ihr Projekt nach Erhalt der Zusage von uns als Fachunternehmen durchführen lassen.
      4. Zuschuss erhalten
        Nach Durchführung der Arbeiten die Auszahlung bei der KfW beantragen.
Vereinbaren Sie hier einen Termin mit uns!