KFW-Förderung Einbruchschutz
Alarmanlage mit KfW-Förderung
Fördergelder für Ihre Sicherheit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Ihrer Immobilie erhöhen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.
Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen
Gefördert werden:
- Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Das ist bei TELENOT-Anlagen, bei Auswahl der entsprechenden Produkte aus den Systemlisten, gewährleistet.
Voraussetzungen für die Förderung
Die geplanten Umsetzung muss vor Ausführung bei der KfW-Bank beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Förderzusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.
Die Arbeiten für die Alarmanlage müssen durch uns als Fachunternehmer ausgeführt werden.
Förderbedingungen Stand April 2019
- Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
- Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
- Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %
- Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz
In 4 Schritten zu Ihrem KfW-Zuschuss
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- Beratung nutzen
MAB Sicherheits-Beratung anfordern.
- Zuschuss beantragen
Vor Beginn der Arbeiten den Zuschuss bei der KfW beantragen.
- Projekt durchführen
Ihr Projekt nach Erhalt der Zusage von uns als Fachunternehmen durchführen lassen.
- Zuschuss erhalten
Nach Durchführung der Arbeiten die Auszahlung bei der KfW beantragen.
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